Gemeinsamer Mindeststandard zur Zielmarktbestimmung (überarbeitet)

Im Rahmen der Product Governance-Anforderungen nach MiFID II müssen die Hersteller von Finanzinstrumenten einen Zielmarkt für die von ihnen aufgelegten Produkte definieren. Diesen Zielmarkt müssen die Vertriebsstellen beim Vertrieb der Produkte berücksichtigen. Letzteres ist im Massengeschäft nur möglich, wenn der Zielmarkt für alle Produkte nach einheitlichen Kriterien bestimmt wird. Aus diesem Grund haben die Verbände der Deutschen Kreditwirtschaft gemeinsam mit dem BVI und dem Deutschen Derivate Verband (DDV) für den deutschen Markt einen gemeinsamen Mindeststandard zur Zielmarktbestimmung abgestimmt. Aufgrund neuer regulatorischer Vorgaben wurde das Konzept um Angaben zu nachhaltigkeitsbezogenen Zielen und Nachhaltigkeitsfaktoren ergänzt (sog. ESG-Zielmarktkonzept).

(Stand: August 2022)

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