4. November 2016

Die Deutsche Kreditwirtschaft begrüßt Bericht von Esther de Lange zum geplanten europäischen Einlagensicherungssystem (EDIS)

Der Bericht von Esther de Lange, EVP-Fraktion im Europäischen Parlament, zur EU-Einlagensicherung ist aus Sicht der Deutschen Kreditwirtschaft (DK) grundsätzlich ein Schritt in die richtige Richtung. Zu begrüßen ist, dass Frau de Lange keine umfassende Vergemeinschaftung der Einlagensicherungsmittel und in der ersten Phase zunächst nur eine Liquiditätsversorgung vorsieht. Auch in der zweiten Phase soll ein Einlagensicherungssystem seine Verluste nur zu einem Teil – und nicht wie beim Kommissionsvorschlag vollständig – auf die anderen Systeme abwälzen können. Das mit dem Kommissionsentwurf verbundene Problem der Vergemeinschaftung von Bankrisiken, die zu großen Teilen auf die nationale Politik und Besonderheiten zurückzuführen sind, wird dadurch ein Stück weit abgemildert, jedoch nicht beseitigt.

Allerdings bleiben einige wesentliche Bedenken bestehen: Auch das Konzept der Berichterstatterin sieht einen zentralen Fonds auf europäischer Ebene vor, der aus Beiträgen der nationalen Einlagensicherungssysteme gespeist werden soll. Für eine solche Übertragung von Mitteln aus den nationalen Fonds fehlt es an einer Rechtsgrundlage im Unionsrecht. Aus diesem Grund basiert die – ganz ähnlich funktionierende – Mittelübertragung zum einheitlichen Abwicklungsfonds auf einer völkerrechtlichen Vereinbarung. Eine solche hier nicht zu fordern, erscheint widersprüchlich.

Die von Frau de Lange vorgesehenen Vorbedingungen für die zweite Phase, in der EDIS auch einen Teil der Verluste übernehmen würde, genügen inhaltlich nur zum Teil den – weitergehenden – Vorstellungen der deutschen Kreditwirtschaft. Sie müssen zudem bereits vor der ersten Phase nicht nur verabschiedet, sondern auch tatsächlich umgesetzt sein. Die Mechanik, die zweite Phase nach Inkrafttreten nur allgemein bezeichneter Rechtsakte und auf Grundlage eines delegierten Rechtsaktes der Kommission auszulösen, erscheint verfehlt. Erforderlich wäre für Phase 2 vielmehr ein neues Gesetzgebungsverfahren auf Grundlage einer umfassenden Konsultation verschiedener Optionen nebst Auswirkungsstudie.

Positiv ist, dass die Berichterstatterin einige Forderungen der Deutschen Kreditwirtschaft aufgreift. Positiv ist auch der Fokus auf eine Liquiditätsversorgung, die für eine funktionierende Einlagensicherung entscheidend ist. Eine gegenseitige Liquiditätsunterstützung von Einlagensicherungssystemen in Europa lässt sich jedoch auch ohne zentralen Fonds und unbegrenzte Mit-Haftungsrisiken erreichen.

 

 

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