12. Dezember 2006

Bürokratiekosten der Kreditwirtschaft belaufen sich auf 3,1 Milliarden

Mit dem Gutachten „Bürokratiekosten in der Kreditwirtschaft“ legen die im Zentralen Kreditausschuss (ZKA) vertretenen Spitzenverbände der deutschen Kreditwirtschaft erstmals die administrativen Belastungen einer Branche in Deutschland offen. Danach entstehen der Kreditwirtschaft allein aufgrund spezifischer gesetzlicher Informationspflichten jährliche Kosten in Höhe von rund 3,1 Milliarden Euro, das sind 4.700 Euro je Mitarbeiter. Dies ermittelte die vom ZKA beauftragte Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW) Consult GmbH anhand des Standard¬kosten-Modells für zwanzig ausgewählte Bürokratiefälle. Besonders ins Gewicht fallen dabei die bürokratischen Belastungen der Kreditinstitute durch Informationspflichten bei der Geldwäschebekämpfung (775 Millionen Euro) sowie beim Einbehalt der Kapitalertragsteuer (628 Millionen Euro). Bei Einbeziehung des gesamten Investitionsaufwands würden diese Kosten noch deutlich höher ausfallen.

Die deutsche Kreditwirtschaft und die IW Consult haben mit der vorgelegten Studie erstmals für einen Wirtschaftszweig die generelle Anwendbarkeit des Standardkosten-Modells in Deutschland, insbesondere aber seine Anwendbarkeit auf eine einzelne Branche unter Beweis gestellt. Sowohl die erworbenen methodischen Erkenntnisse als auch der Nachweis der erheblichen Kostenbelastung durch Informations- und Meldepflichten zeigen den Handlungsspielraum der Politik beim Abbau bürokratischer Belastungen der Wirtschaft.

Der ZKA unterstützt daher nachdrücklich die Initiative der Bundesregierung zum Bürokratieabbau und fordert die zügige und konsequente Umsetzung dieses wichtigen Reformvorhabens. „Nur durch den nachhaltigen Abbau bestehender bürokratielastiger Regulierungen und die Eindämmung neuer kostenträchtiger Rechtsvorschriften kann die Kreditwirtschaft, die so stark wie kaum eine andere Branche reguliert ist, von staatlichen bürokratischen Anforderungen entlastet werden“, betont Dr. Christopher Pleister, Präsident des in diesem Jahr im ZKA federführenden Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR).

Erste Schritte zur Senkung der administrativen Belastungen seien der eingesetzte unabhängige Nationale Normenkontrollrat und die systematische Erfassung und Messung bürokratischer Belastungen nach dem Standardkosten-Modell, die aufgrund von Informationspflichten
entstehen. Damit knüpfe Deutschland an eine in anderen europäischen Staaten erfolgreiche
Praxis an. Die Bundesregierung sollte aber darüber hinaus den Mut haben, sich wie die europäischen Nachbarn das konkrete Ziel zu setzen, die administrativen Belastungen der Wirtschaft über einen festzulegenden Zeitraum um 25 Prozent zu reduzieren und die Zielerreichung zu kontrollieren. Dabei sollte nicht zuletzt aus Gründen der Vergleichbarkeit mit anderen Ländern das deutsche Standardkosten-Modell dem internationalen Standard angepasst werden.

„Das Gutachten des ZKA macht nicht nur die Bürokratiekosten der Kreditwirtschaft transparent und zeigt auf, wo Bürokratiekosten reduziert werden können, es gibt auch Anregungen zur Fortentwicklung des deutschen Standardkosten-Modells“, erläutert Pleister. Die deutsche Kreditwirtschaft biete an, ihre Expertise in die Arbeiten des Nationalen Normenkontrollrates und des für den Bürokratieabbau zuständigen Bundeskanzleramts einzubringen.


Ansprechpartner:

Melanie Schmergal
für den Zentralen Kreditausschuss
Bundesverband der Deutschen
Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V.,
Tel.: 030/2021-1320

Heiner Herkenhoff
Bundesverband deutscher Banken e.V.,
Tel.: 030/1663-1200

Dr. Stephan Rabe
Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V.,
Tel.: 030/8192-160

Stefan Marotzke
Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V.,
Tel.: 030/20225-5110

Dr. Helga Bender
Verband deutscher Pfandbriefbanken e. V.
Tel.: 030/20915-330

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