14. Dezember 2011
Bürokratielasten der Wirtschaft jetzt spürbar und dauerhaft abbauen
Die Wirtschaft erwartet von der Bundesregierung, dass die beschlossenen Maßnahmen jetzt zügig umgesetzt werden, damit die Vereinfachungen auch bei den Unternehmen ankommen. Zudem muss sie auch in Zukunft jährlich über die Höhe der Belastungen der Wirtschaft durch Informationspflichten berichten. Der Nationale Normenkontrollrat als unabhängiges Gremium sollte das Verfahren begleiten, kontrollieren und über den Umsetzungsstand informieren. Das Erreichte darf nicht durch neue Bürokratie in Frage gestellt werden.
Zu den wichtigsten Änderungen zählt die Verkürzung der Aufbewahrungsfristen von zehn auf fünf Jahre mit einem Entlastungspotenzial in dreistelliger Millionenhöhe. Auch das E-Government-Gesetz mit Erleichterungen im elektronischen Schriftverkehr und der Optimierung der Meldeverfahren in der sozialen Sicherung kann zu einem Meilenstein auf dem Weg zu weniger Bürokratie werden. Und nicht zuletzt die Einführung der fortgeschrittenen elektronischen Signatur für Unternehmen würde den betrieblichen Alltag vereinfachen.
Die Wirtschaft fordert die Bundesregierung zudem auf, sich – wie im Kabinettsbeschluss angekündigt – im ersten Quartal 2012 ein neues anspruchsvolles Abbauziel zu setzen. Jetzt sollte es darum gehen, den Aufwand zur Erfüllung besonders belastender Vorschriften zu messen und in diesen Bereichen bis zu einem verbindlichen Stichtag um 25 Prozent zu reduzieren. Leider blieben bei ersten Pilotmessungen durch die Bundesregierung wichtige Regelungsbereiche ausgeklammert. Daher sollten Bundesregierung und Wirtschaft nun gemeinsam identifizieren, wo die größten Belastungen für die Unternehmen liegen und wie am besten unnötige Bürokratie abgebaut werden kann.
Die Entlastung der Unternehmen von Bürokratiekosten zahlt sich in Wachstum und Beschäftigung aus. Dieses Potenzial muss gerade in schwierigen Zeiten ausgeschöpft werden.