16. Juli 2013

Deutsche Kreditwirtschaft: Forderung nach gesetzlicher Vorgabe bei Produktinformationsblättern für Sparprodukte nicht nachvollziehbar

Die in der Deutschen Kreditwirtschaft zusammengeschlossenen Spitzenverbände sehen keine Grundlage für die Forderung der Stiftung Warentest nach einer gesetzlichen Vorgabe für Produktinformationsblätter für einfache Sparprodukte. Denn die eigentliche Kritik der Stiftung Warentest an manchen werblichen Aussagen einzelner Anbieter würde dadurch nicht gelöst. Vielmehr würde durch ein gesetzlich vorgeschriebenes Informationsblatt für Bankeinlagenprodukte die bereits heute erhebliche Informationsflut für Bankkunden zusätzlich erhöht. Sparprodukte sind risikofrei, enthalten keinerlei versteckte Kosten und sind leicht zu verstehen. Sie unterscheiden sich deutlich von den Finanzprodukten, für die verpflichtend Produktinformations¬blätter zu erstellen sind. Transparenz und Vergleichbarkeit bestehen im Bereich der Sparprodukte schon heute. Wesentliche Produktmerkmale sind den meist kurzen Vertragstexten einfach zu entnehmen. Ein Mehrwert durch eine zusätzliche gesetzliche Pflicht zur Erstellung von Produkt¬informations¬blättern für Sparprodukte ist somit nicht ersichtlich.

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