27. Oktober 2011

Deutsche Kreditwirtschaft kritisiert Fiskusprivileg im Insolvenzverfahren

Der Deutsche Bundestag wird heute über das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen, ESUG, beraten.

Die Deutsche Kreditwirtschaft begrüßt grundsätzlich diese Initiative zur Stärkung des sanierungsorientierten Insolvenzverfahrens. Kritisch sieht sie allerdings, dass sowohl der Gesetzgeber als auch die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes mit aller Macht darum bemüht sind, das bereits 1999 abgeschaffte Fiskusprivileg wieder einzuführen.

Mit einer Privilegierung von Steuerforderungen werden den von der Insolvenz betroffenen Unternehmen die letzten noch verfügbaren finanziellen Mittel entzogen. Die Erfahrungen zeigen, dass eine Sanierung dadurch häufig gefährdet wird oder von vorne herein unmöglich ist.

Die Bemühungen des Gesetzgebers um eine einseitige Bevorzugung des Staates haben zu einer übergreifenden Zusammenarbeit von Verbänden und Organisationen geführt. Vor diesem Hintergrund haben sich am 5. Oktober 2011 die Vertreter von mehr als 20 Verbänden und Organisationen auf Einladung des Verbandes Insolvenzverwalter Deutschlands e. V., VID, in Berlin zu einem Meinungsaustausch über die aktuellen Rahmenbedingungen zur Sanierung und Insolvenz getroffen und ihre gemeinsame Haltung formuliert.

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