8. Juni 2018
DK zum Vorabbericht des „Spiegel“ zu den Eigenmitteln bei Bankeinlagen
Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) erklärt, dass die Sicherungseinrichtungen in Deutschland ein Höchstmaß an Sicherheit bieten. Die Auffüllungsstände der gesetzlichen Sicherungssysteme in Deutschland entsprechen den Vorgaben des Einlagensicherungsgesetzes, das im Juli 2015 auf Basis der europäischen Einlagensicherungsrichtlinie aus dem Jahr 2014 in Kraft trat. Richtlinie und Gesetz sehen vor, dass bis 2024 das Zielvolumen zu erreichen ist. Alle deutschen Sicherungssysteme erfüllen seit Jahrzehnten ihre Aufgaben.