13. Februar 2004

EU-Zahlungsverkehr: Überregulierung vermeiden, Marktlösungen unterstützen

Der Zentrale Kreditausschuss (ZKA) hat heute zur Initiative der Europäischen Kommission, einen neuen rechtlichen Rahmen für den Zahlungsverkehr im Binnenmarkt zu schaffen, Stellung genommen. Die im ZKA zusammengeschlossenen Spitzenverbände der deutschen Kreditwirtschaft befürworten eine Überarbeitung und Konsolidierung bestehender Rechtsakte und eine sinnvolle Aufnahme neuer Rechtsakte. Einheitliche rechtliche Rahmenbedingungen seien ein wesentlicher Baustein, um das Ziel der europäischen Kreditwirtschaft, einen einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum zu schaffen, zu erreichen.

Beispielsweise begrüßt der ZKA uneingeschränkt die Vorstellungen der Europäischen Kommission zur einheitlichen Festlegung von Regeln zur Widerrufbarkeit von Zahlungen. Der ZKA fordert jedoch, dass sich der neu zu schaffende Rechtsrahmen auf diejenigen Bereiche beschränken müsse, in denen tatsächlich ein gesetzlicher Regelungsbedarf bestehe. Das im Dezember 2003 von der Europäischen Kommission vorgelegte Konsultationspapier ließe aber in etlichen Bereichen eine Überregulierung befürchten.

Der ZKA lehnt daher unter anderem den Vorschlag der Europäischen Kommission strikt ab, Kreditinstitute in Streitigkeiten zwischen Händlern und Verbrauchern einzubeziehen. Das Grundgeschäft zwischen Handel und Konsumenten müsse auch bei Ferngeschäften, wie zum Beispiel Bestellungen von Waren über das Internet, weiterhin klar von der Ausführung der Zahlung getrennt bleiben. Die vorgesehene Rückerstattungspflicht des gezahlten Betrages durch die Kreditinstitute gegenüber Kunden im Falle einer fehlenden Lieferung durch den Händler hätte gravierende Auswirkungen auf den Zahlungsverkehr. Der enorme Aufwand für die Bearbeitung solcher Rückerstattungsansprüche und die geplante Garantiehaftung des Kreditinstituts würde zur deutlichen Erhöhung der Kosten für alle Bank- und Sparkassenkunden führen.

Aus diesen Gründen weist der ZKA auch die vorgesehene Haftungsfreistellung der Kunden für von ihnen nicht autorisierte Zahlungstransaktionen, zum Beispiel bei Auszahlungen am Geldautomaten, entschieden zurück. Die vermeintlich verbraucherfreundliche Maßnahme, die Haftung der Kunden  bei fahrlässigem Verhalten auf 150 Euro zu begrenzen, durchbreche nicht nur das Prinzip der Verschuldungshaftung. Sie verlagere auch das Haftungsrisiko einseitig auf die Kreditinstitute. Im Ergebnis müsste die Mehrheit der sorgfältig handelnden Kunden letztlich die durch die Nachlässigkeit weniger Kunden entstehenden Kosten mittragen.


Ansprechpartner:

Stefan Marotzke
für den Zentralen Kreditausschuss
Deutscher Sparkassen- und Giroverband
Tel.: 030/20 22 52 29

Heiner Herkenhoff
Bundesverband deutscher Banken e.V.
Tel.: 030-1663-1200

Dr. Stephan Rabe
Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e. V.
Tel.: 030-8192-160

Dr. Rolf Kiefer
Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V.
Tel.: 030-20 21 13 00

Dr. Helga Bender
Verband deutscher Hypothekenbanken e.V.
Tel.: 030-20 91 53 30

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