14. Dezember 2006

Kreditwirtschaft auf SEPA-Kurs - Externe Faktoren dürfen Umsetzung nicht gefährden

Die im Zentralen Kreditausschuss (ZKA) vertretenen Spitzenverbände der deutschen Kreditwirtschaft unterstützen die Schaffung des „Einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraumes“ SEPA (Single Euro Payments Area). Mit Hochdruck erledigen die deutschen Banken und Sparkassen derzeit die erforderlichen Umsetzungsarbeiten, um ihren Kunden fristgerecht ab Anfang 2008 die neuen europäischen Zahlungsinstrumente bereit stellen zu können.

Neben den geplanten SEPA-Verfahren im Kartengeschäft und für Überweisungen kann dann auch das neue europäische Lastschriftverfahren ab Januar 2008 von deutschen Kreditinstituten technisch unterstützt werden. Voraussetzung für die Einführung der europäischen Lastschrift ist jedoch die rechtzeitige europaweite Umsetzung der geplanten EU-Richtlinie für Zahlungsdienste im Binnenmarkt. Ohne einheitliche Regelungen – beispielsweise zur Autorisierung, Widerrufbarkeit und Erstattung von Lastschriften – kann das neue Lastschriftverfahren nicht genutzt werden.

Der europäische Gesetzgeber ist daher dringend aufgerufen, den von ihm selbst gewollten Prozess zur Schaffung der SEPA nicht durch weitere Verzögerungen bei den Beratungen zum Entwurf der EU-Richtlinie zu gefährden. Vielmehr sollte dafür Sorge getragen werden, dass die Richtlinie zügig verabschiedet wird. Als Grundlage der weiteren Ratsverhandlungen sollten die vom Ausschuss für Wirtschaft und Währung des Europäischen Parlamentes (ECON) am 12. September 2006 beschlossenen Änderungen dienen. Aus Sicht der deutschen Kreditwirtschaft verbessern diese die Qualität des Regelungsvorhabens erheblich. Die aktuell in den Ratsverhandlungen zum Richtlinienvorschlag eingebrachten Änderungsvorschläge hingegen, die im Widerspruch zu der im Europäischen Parlament gefundenen Einigung stehen, drohen das Lastschriftverfahren schlechthin unmöglich zu machen.

Letztlich wird der Erfolg von SEPA davon abhängen, in welchem Umfang die Kunden die neuen europäischen Zahlungsinstrumente nutzen werden. Um eine möglichst breite Anwendung der SEPA-Produkte zu erreichen, ist die Unterstützung durch die größten Zahlungsverkehrseinreicher, wie etwa die öffentliche Hand, unumgänglich. Mit Besorgnis hat der ZKA jüngste öffentliche Ankündigungen zur Kenntnis genommen, wonach die öffentliche Hand in Deutschland, aber auch in vielen anderen EU-Ländern, bislang nicht beabsichtigt, die SEPA-Verfahren frühzeitig selbst zu nutzen. Aus Sicht der Kreditwirtschaft ist es nicht nachvollziehbar, dass einerseits die politische Forderung erhoben wird, den EU-Binnenmarkt mittels SEPA vollenden zu wollen und andererseits die öffentlichen Einrichtungen keine eigenen Vorbereitungen zur Nutzung der SEPA-Verfahren ergreifen.
Ansprechpartner:

Melanie Schmergal
für den Zentralen Kreditausschuss
Bundesverband der Deutschen
Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V.
Tel.: 030/2021-1320

Heiner Herkenhoff
Bundesverband deutscher Banken e.V.
Tel.: 030/1663-1200

Dr. Stephan Rabe
Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V.
Tel.: 030/8192-160

Stefan Marotzke
Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V.
Tel.: 030/20225-5110

Dr. Helga Bender
Verband deutscher Pfandbriefbanken e. V.
Tel.: 030/20915-330

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