8. Dezember 2011

Kunden haben Rechtsanspruch auf P-Konto mit Pfändungsschutz

Die Deutsche Kreditwirtschaft hat die Einführung von Pfändungsschutzkonten von Anfang an unterstützt und dabei eng mit Bundesjustizministerium und der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung zusammengearbeitet.

Die Kunden haben jetzt einen Rechtsanspruch, ihr bestehendes Konto in ein P-Konto mit Pfändungsschutz umzuwandeln. Diese Umwandlung ist kostenlos. Bereits seit Monaten informiert die Deutsche Kreditwirtschaft über die seit eineinhalb Jahren bestehende, neue Regelung sowie über das Auslaufen der früheren Regelung zum Jahresende. Kunden, die bereits eine Pfändung haben oder bei denen eine Pfändung bevorsteht, sollten von der kostenlosen Umwandlung ihres Kontos in ein P-Konto Gebrauch machen. Die Kontoführungsentgelte von P-Konten bilden sich im Markt. Dieser ist in Deutschland sehr wettbewerbsintensiv, was positiv für die Kunden ist.

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