8. Dezember 2011
Kunden haben Rechtsanspruch auf P-Konto mit Pfändungsschutz
Die Kunden haben jetzt einen Rechtsanspruch, ihr bestehendes Konto in ein P-Konto mit Pfändungsschutz umzuwandeln. Diese Umwandlung ist kostenlos. Bereits seit Monaten informiert die Deutsche Kreditwirtschaft über die seit eineinhalb Jahren bestehende, neue Regelung sowie über das Auslaufen der früheren Regelung zum Jahresende. Kunden, die bereits eine Pfändung haben oder bei denen eine Pfändung bevorsteht, sollten von der kostenlosen Umwandlung ihres Kontos in ein P-Konto Gebrauch machen. Die Kontoführungsentgelte von P-Konten bilden sich im Markt. Dieser ist in Deutschland sehr wettbewerbsintensiv, was positiv für die Kunden ist.