10. Dezember 2003

Neue ZKA-Chipkarte ermöglicht besseren Jugendschutz im Internet

Das Jugendschutzmerkmal auf den Chipkarten der Banken und Sparkassen kann künftig auch zur Überprüfung von Altersgrenzen im Internet eingesetzt werden. Die deutsche Kreditwirtschaft leistet damit einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung des Jugendschutzes. Das Merkmal ist auf den neuen Chipkarten, die zahlreiche Kreditinstitute seit einigen Monaten ausgeben, gespeichert. Es wurde von der deutschen Kreditwirtschaft zusammen mit dem Bundesverband Deutscher Tabakwaren-Großhändler und Automatenaufsteller e.V. (BDTA) entwickelt, um der gesetzlichen Verpflichtung zur Überprüfung von Altersgrenzen an Zigarettenautomaten ab 2007 nachzukommen.

Dem Konzept des Zentralen Kreditausschusses (ZKA) zum Einsatz der Technologie im Internet hat die Kommission für Jugendmedienschutz jetzt bescheinigt, dass es den gesetzlichen Anforderungen für geschlossene Benutzergruppen im Internet entspricht. Damit können in Zukunft die Chipkarten von Banken und Sparkassen als zentrales Element bei Altersverifikationssystemen im Internet eingesetzt werden.

Die Nutzung des Jugendschutzmerkmals der deutschen Kreditwirtschaft im Internet erlaubt eine anonyme und sichere Überprüfung von Altersgrenzen. Persönliche Daten des Nutzers werden bei der Altersverifikation nicht offen gelegt. Zudem kommen die gleichen Schutzmechanismen wie im bargeldlosen Zahlungsverkehr zur Anwendung. Die GeldKarte-Funktion erlaubt es, im Anschluss an die Altersverifikation Zahlvorgänge bequem, anonym und sicher abzuwickeln. In dieser Kombination ist das Angebot der deutschen Kreditwirtschaft derzeit konkurrenzlos.

Deutsche Kreditinstitute geben seit 1996 Chipkarten an ihre Kunden aus, die unter anderem mit der elektronischen Geldbörse „GeldKarte“ ausgestattet sind. Derzeit befinden sich über 64 Millionen dieser Karten im Umlauf. Damit verfügt nahezu jeder Erwachsene in Deutschland über eine entsprechende Karte. Die überwiegende Anzahl dieser Karten wird im Laufe der nächsten Jahre auch mit dem Jugendschutzmerkmal versehen sein.


Ansprechpartner:

Dr. Rolf Kiefer
für den Zentralen Kreditausschuss
Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V.
Tel.: 030-20 21 13 00

Heiner Herkenhoff
Bundesverband deutscher Banken e.V.
Tel.: 030-1663-1200

Dr. Stephan Rabe
Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V.
Tel.: 030-8192-160

Stefan Marotzke
Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V.
Tel.: 030-20225-229

Dr. Helga Bender
Verband deutscher Hypothekenbanken e.V.
Tel.: 030-20 91 53 30

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