10. Dezember 2003
Neue ZKA-Chipkarte ermöglicht besseren Jugendschutz im Internet
Dem Konzept des Zentralen Kreditausschusses (ZKA) zum Einsatz der Technologie im Internet hat die Kommission für Jugendmedienschutz jetzt bescheinigt, dass es den gesetzlichen Anforderungen für geschlossene Benutzergruppen im Internet entspricht. Damit können in Zukunft die Chipkarten von Banken und Sparkassen als zentrales Element bei Altersverifikationssystemen im Internet eingesetzt werden.
Die Nutzung des Jugendschutzmerkmals der deutschen Kreditwirtschaft im Internet erlaubt eine anonyme und sichere Überprüfung von Altersgrenzen. Persönliche Daten des Nutzers werden bei der Altersverifikation nicht offen gelegt. Zudem kommen die gleichen Schutzmechanismen wie im bargeldlosen Zahlungsverkehr zur Anwendung. Die GeldKarte-Funktion erlaubt es, im Anschluss an die Altersverifikation Zahlvorgänge bequem, anonym und sicher abzuwickeln. In dieser Kombination ist das Angebot der deutschen Kreditwirtschaft derzeit konkurrenzlos.
Deutsche Kreditinstitute geben seit 1996 Chipkarten an ihre Kunden aus, die unter anderem mit der elektronischen Geldbörse „GeldKarte“ ausgestattet sind. Derzeit befinden sich über 64 Millionen dieser Karten im Umlauf. Damit verfügt nahezu jeder Erwachsene in Deutschland über eine entsprechende Karte. Die überwiegende Anzahl dieser Karten wird im Laufe der nächsten Jahre auch mit dem Jugendschutzmerkmal versehen sein.
Ansprechpartner:
Dr. Rolf Kiefer
für den Zentralen Kreditausschuss
Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V.
Tel.: 030-20 21 13 00
Heiner Herkenhoff
Bundesverband deutscher Banken e.V.
Tel.: 030-1663-1200
Dr. Stephan Rabe
Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V.
Tel.: 030-8192-160
Stefan Marotzke
Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V.
Tel.: 030-20225-229
Dr. Helga Bender
Verband deutscher Hypothekenbanken e.V.
Tel.: 030-20 91 53 30