2. Februar 2005

Neuemissionen: Drohende Engpässe durch heutigen Kabinettsbeschluss zur Prospektrichtlinie - Übergangslösung notwendig

Die im Zentralen Kreditausschuss (ZKA) zusammenarbeitenden Spitzenverbände der deutschen Kreditwirtschaft warnen vor drohenden Engpässen durch den heutigen Kabinettsbeschluss zur Prospektrichtlinie. Im Dezember 2004 hat das Bundesministerium der Finanzen einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Prospektrichtlinie vorgelegt. Diese Richtlinie erlaubt Deutschland, die Zuständigkeit für die Prüfung von Prospekten übergangsweise bei den Zulassungsstellen der Börsen zu belassen.

Diese Möglichkeit, die alle deutschen Marktteilnehmer unterstützen, hat das Finanzministerium in seinem Entwurf eines Wertpapierprospektgesetzes leider nicht genutzt. Heute morgen hat das Kabinett den Entwurf unverändert verabschiedet, mit dem die Zuständigkeit für Börsenprospekte bei Neuemissionen zum 1. Juli 2005 auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) verlagert wird.

Seit Sommer 2004 hat der ZKA darauf gedrängt, die Börsenzulassungsstellen für eine Übergangszeit in die Prospektprüfung einzubeziehen. Nur durch die Nutzung des Wissens und der Erfahrung dieser Kapazitäten kann auch nach dem 1. Juli 2005 weiterhin eine effiziente Prospektprüfung für Börsenzulassungen gewährleistet werden. Durch die Auslassung dieser Möglichkeit herrscht nun Unklarheit über die Zuständigkeiten, der reibungslose Billigungsprozess ist in Gefahr. Der ZKA spricht sich daher nachdrücklich für die Anwendung einer Übergangslösung aus.

Das an den Finanzplatz Deutschland ausgesandte Signal zeigt bereits verheerende Wirkungen: Banken und Sparkassen bereiten schon heute für sich selbst und für ihre Kunden neue Emissionen für das 2. Halbjahr 2005 vor. Aufgrund der großen Unsicherheit, ob die reibungslose Prospektprüfung durch die BaFin gewährleistet sein wird, zeichnet sich ab, dass die Emittenten sich anderen, planungssicheren Märkten in der EU zuwenden werden.

Für den Erhalt der Reputation des Finanzplatzes Deutschland und seiner Aufsicht ist es daher dringend erforderlich, schnellstmöglich eine Regelung bekannt zu geben, die allen Emittenten die notwendige Verlässlichkeit gibt. Das politische Kalkül, das eine solche Entscheidung bisher verhindert hat, ist für die Kreditwirtschaft nicht nachvollziehbar. Angesichts der zahlreichen Initiativen zur Förderung des Finanzstandorts Deutschland, die auch vom Finanzministerium unterstützt werden, muss das aktuelle Vorgehen als kontraproduktiv gewertet werden.


Ansprechpartner:

Heiner Herkenhoff
für den Zentralen Kreditausschuss
Bundesverband deutscher Banken e.V.,
Tel.: 0 30/16 63 - 12 00

Dr. Rolf Kiefer
Bundesverband der Deutschen
Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V.,
Tel.: 0 30/20 21 - 13 00

Dr. Stephan Rabe
Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V.,
Tel.: 0 30/81 92 - 1 60

Stefan Marotzke
Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V.,
Tel.: 0 30/2 02 25 - 2 29

Dr. Helga Bender
Verband deutscher Hypothekenbanken e.V.,
Tel.: 0 30/2 09 15 - 3 30

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