14. September 2011
Presseinformation zu dem Vorwurf der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) Banken und Sparkassen missachten die Transparenzpflicht bei Provisionen
Banken und Sparkassen legen ihren Kunden bei Geschäftsabschluss alle Zuwendungen offen, die sie von dritter Seite erhalten. Dies ist seit 2007 europäischer Standard, der von der Kreditwirtschaft umgesetzt worden ist. Die dezidierte Aufklärung des Kunden erfolgt im Vorfeld der Beratung nicht nur mittels Aufklärungsbroschüren und Produktinformationsblättern, sondern auch im Gespräch, also unmittelbar vor der Entscheidung des Kunden. Für den Kunden ist dies wichtig, damit er erkennen kann, ob bei dem Geschäftsabschluss weitere Interessen im Spiel sind.
Entgegen der Auffassung des vzbv kann nicht ohne weiteres von einem Auskunftsanspruch nach Geschäftsabschluss ausgegangen werden. Kein Anspruch besteht vor allem dann, wenn das Kreditinstitut Wertpapiere im Wege eines Festpreisgeschäfts an den Kunden verkauft hat. Wie bei jedem herkömmlichen Kauf kann der Kunde ein Eigeninteresse des Verkäufers hier klar erkennen.
Banken und Sparkassen haben nichts zu verstecken. Was den Grad der Transparenz angeht, nehmen deutsche Banken und Sparkassen sogar eine Vorreiterstellung in Europa ein.