27. April 2007
Verbraucherkreditrichtlinie: ZKA fordert Umdenken des europäischen Gesetzgebers
Die derzeit zur Diskussion stehenden Regelungsvorschläge schießen aber weit über dieses Ziel hinaus und wären kontraproduktiv. „Die Studie bestätigt unsere Befürchtung, dass die vorgesehene Novellierung die Produktvielfalt beschränken und den Zugang zu Verbraucherkrediten erschweren würde.“, so Karl-Peter Schackmann-Fallis für den ZKA.
Deutlich wird auch, dass durch die Regelungsvorschläge neue Hindernisse für den grenzüberschreitenden Rechtsverkehr geschaffen würden. Etwa durch die Einführung einer allgemeinen Verpflichtung des Kreditgebers, den Verbraucher vor Vertragsschluss zu "unterstützen". Im Zweifel wären die Kreditinstitute verpflichtet, Erläuterungen in der Muttersprache des Verbrauchers abzugeben. Gerade kleinere Institute wären damit von Vornherein gezwungen, ihre Angebote auf Verbraucher aus bestimmten Mitgliedstaaten zu beschränken.
Laut Studie gehen weder Verbraucherschutzverbände noch Vertreter der Kreditwirtschaft davon aus, dass die vorgeschlagene Harmonisierung Verbraucher ermutigen würde, grenzüberschreitend Kredite aufzunehmen. Schackmann-Fallis: „Im Gegenteil, die zum Teil unklaren und sehr komplexen Regelungen würden zu großer Verunsicherung bei den Kunden führen.“ Die Verfasser der Studie empfehlen vor diesem Hintergrund u. a., die Informationsbedürfnisse der Verbraucher zunächst umfassend zu untersuchen. Aus Sicht des ZKA ist dies seit Langem überfällig. Das dem Richtlinienvorschlag - aber auch anderen europäischen Regelungen (z. B. Richtlinie über den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen an Verbraucher) - zu Grunde liegende Konzept, möglichst umfangreiche Informationspflichten zu normieren, verursacht nicht nur erheblichen bürokratischen Aufwand. Es hat auch zur Folge, dass die relevanten Angaben in der "Informationsflut" untergehen. „Der Verbraucher wird also gerade nicht in die Lage versetzt, eigenverantwortliche Entscheidungen zu treffen. Hier ist ein Umdenken des europäischen Gesetzgebers geboten.“, so Schackmann-Fallis.
Insgesamt zeigt die vom Europäischen Parlament in Auftrag gegebene Studie, dass der Richtlinienvorschlag nochmals einer grundlegenden Überarbeitung bedarf. Der ZKA unterstützt daher die Forderung des Berichterstatters, der Europäische Rat möge die Ergebnisse in seine Beratungen einbeziehen und einen Kompromiss um jeden Preis vermeiden.
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