27. April 2007

Verbraucherkreditrichtlinie: ZKA fordert Umdenken des europäischen Gesetzgebers

Eine vom Europäischen Parlament in Auftrag gegebene Untersuchung zur geplanten Novellierung der Verbraucherkreditrichtlinie zeigt, dass eine Harmonisierung der vertragsrechtlichen Bestimmungen von Vornherein nur einen geringen europäischen Mehrwert haben würde. Die Sorge, in einer fremden Rechtsordnung weniger Schutz zu genießen als im Heimatland, spielt aus Sicht der Verbraucher bei der Kreditaufnahme nur eine untergeordnete Rolle. Entscheidend ist vielmehr der Wunsch, sich ohne Sprachbarrieren an einen Ansprechpartner vor Ort wenden zu können. Der Zentrale Kreditausschuss (ZKA) teilt daher die Einschätzung des zuständigen Berichterstatters im Europäischen Parlament, Kurt Lechner (EVP-ED/CDU), dass eine maßvolle und vorsichtige Weiterentwicklung des Verbraucherkre-ditrechts - etwa beim Widerrufsrecht, dem effektiven Jahreszins oder den vorvertraglichen Informationen - sinnvoll sein könnte.

Die derzeit zur Diskussion stehenden Regelungsvorschläge schießen aber weit über dieses Ziel hinaus und wären kontraproduktiv. „Die Studie bestätigt unsere Befürchtung, dass die vorgesehene Novellierung die Produktvielfalt beschränken und den Zugang zu Verbraucherkrediten erschweren würde.“, so Karl-Peter Schackmann-Fallis für den ZKA.

Deutlich wird auch, dass durch die Regelungsvorschläge neue Hindernisse für den grenzüberschreitenden Rechtsverkehr geschaffen würden.  Etwa durch die Einführung einer allgemeinen Verpflichtung des Kreditgebers, den Verbraucher vor Vertragsschluss zu "unterstützen". Im Zweifel wären die Kreditinstitute verpflichtet, Erläuterungen in der Muttersprache des Verbrauchers abzugeben. Gerade kleinere Institute wären damit von Vornherein gezwungen, ihre Angebote auf Verbraucher aus bestimmten Mitgliedstaaten zu beschränken.
 
Laut Studie gehen weder Verbraucherschutzverbände noch Vertreter der Kreditwirtschaft davon aus, dass die vorgeschlagene Harmonisierung Verbraucher ermutigen würde, grenzüberschreitend Kredite aufzunehmen. Schackmann-Fallis: „Im Gegenteil, die zum Teil unklaren und sehr komplexen Regelungen würden zu großer Verunsicherung bei den Kunden führen.“  Die Verfasser der Studie empfehlen vor diesem Hintergrund u. a., die Informationsbedürfnisse der Verbraucher zunächst umfassend zu untersuchen. Aus Sicht des ZKA ist dies seit Langem überfällig. Das dem Richtlinienvorschlag - aber auch anderen europäischen Regelungen (z. B. Richtlinie über den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen an Verbraucher) -  zu Grunde liegende Konzept, möglichst umfangreiche Informationspflichten zu normieren, verursacht nicht nur erheblichen bürokratischen Aufwand. Es hat auch zur Folge, dass die relevanten Angaben in der "Informationsflut" untergehen. „Der Verbraucher wird also gerade nicht in die Lage versetzt, eigenverantwortliche Entscheidungen zu treffen. Hier ist ein Umdenken des europäischen Gesetzgebers geboten.“, so Schackmann-Fallis.

Insgesamt zeigt die vom Europäischen Parlament in Auftrag gegebene Studie, dass der Richtlinienvorschlag nochmals einer grundlegenden Überarbeitung bedarf. Der ZKA unterstützt daher die Forderung des Berichterstatters, der Europäische Rat möge die Ergebnisse in seine Beratungen einbeziehen und einen Kompromiss um jeden Preis vermeiden.

Ansprechpartner:

Stefan Marotzke
Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V.,
Tel.: 030/20225-5110

Heiner Herkenhoff
Bundesverband deutscher Banken e.V.,
Tel.: 030/1663-1200

Dr. Stephan Rabe
Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V.,
Tel.: 030/8192-160

Dr. Helga Bender
Verband deutscher Pfandbriefbanken e. V.
Tel.: 030/20915-330

Melanie Schmergal
Bundesverband der Deutschen
Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V.,
Tel.: 030/2021-1320

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