15. November 2004

Vorsorge für Notfälle: Kreditwirtschaft rät zur Bankvollmacht

Die im Zentralen Kreditausschuss (ZKA) zusammenarbeitenden Spitzenverbände der deutschen Kreditwirtschaft empfehlen, vorsorglich eine Bankvollmacht zu erteilen. Hierdurch kann sichergestellt werden, dass Bankgeschäfte im Notfall weiterhin vorgenommen werden können.

Private Vorsorge für Notfälle ist heute wichtiger denn je. Das gilt insbesondere für Bankgeschäfte. Denn jeder kann durch Unfall oder Krankheit plötzlich außer Stande sein, Überweisungen, Bargeldabhebungen und andere Bankgeschäfte zu tätigen. Um auch in solchen Notfällen handlungsfähig bleiben zu können, empfiehlt der ZKA, eine Person des Vertrauens zur Wahrnehmung der Vermögensangelegenheiten gegenüber seiner Hausbank zu bevollmächtigen.

Die Vollmacht berechtigt die Vertrauensperson im Fall der Fälle, alle Geschäfte vorzunehmen, die mit der Konto- oder Depotführung in unmittelbaren Zusammenhang stehen. Die Bankvollmacht kann jederzeit widerrufen werden. Entsprechende Vordrucke für Bankvollmachten hält jedes Kreditinstitut für seine Kunden bereit. Zusätzlich zur Bankvollmacht kann der Kunde mit dem Bevollmächtigten vereinbaren, dass dieser nur im Notfall – also bei Handlungsunfähigkeit des Kunden durch schwere Krankheit oder nach einem Unfall – von der erteilten Vollmacht Gebrauch machen darf.


Ansprechpartner:

Stefan Marotzke
für den Zentralen Kreditausschuss
Deutscher Sparkassen- und Giroverband
Tel.: 030/20 22 52 29

Heiner Herkenhoff
Bundesverband deutscher Banken e.V.,  
Tel.: 030-1663-1200

Dr. Stephan Rabe
Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V.
Tel.: 030-8192-160

Dr. Rolf Kiefer
Bundesverband der Deutschen   
Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V.,  
Tel.: 030-20 21 13 00

Dr. Helga Bender
Verband deutscher Hypothekenbanken e.V.
Tel.: 030-20 91 53 30

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