19. April 2001

Weitergehende Schritte zur Fortsetzung der Unternehmenssteuerreform nötig

Die im Zentralen Kreditausschuss zusammengeschlossenen Verbände der Kreditwirtschaft begrüßen die Absicht der Bundesregierung, die Reform der Unternehmensbesteuerung weiter voranzutreiben. Der nunmehr von der Bundesregierung vorgelegte Bericht enthält eine Reihe wichtiger Reformvorschläge zur Besteuerung verbundener Unternehmen, zur Besteuerung von Unternehmensumstrukturierungen und zum Außensteuerrecht. Nach Auffassung der Kreditwirtschaft bedarf es allerdings weitergehender Schritte, um die steuerlichen Rahmenbedingungen der Unternehmen im Hinblick auf den stetig wachsenden internationalen  Wettbewerb zu verbessern. Dies gilt insbesondere für die Anpassung der steuerlichen Organschaftsregelungen und des deutschen Außensteuerrechts an die Bedürfnisse der Unternehmen sowie für die steuerliche Begleitung von Unternehmensumstrukturierungen.

Beispielsweise müssen die Voraussetzungen für die  körperschaftsteuerliche, gewerbe-steuerliche und umsatzsteuerliche Organschaft erleichtert werden. Angesichts zunehmender Tendenzen, Unternehmensfunktionen auf andere Unternehmens-träger auszulagern (z. B. Outsourcing im EDV-Bereich), um hierdurch Synergieeffekte zu erreichen, besteht für die Kreditwirtschaft ein erhebliches Bedürfnis für Erleichterungen, vor allem im Umsatzsteuerrecht. Wegen des mangelnden Vorsteuerabzugs käme es bei Kreditinstituten ohne umsatzsteuerliche Organschaft zu einer Umsatzsteuerkumulierung, die oftmals die positiven Synergieeffekte der Auslagerung hinfällig machen würde. Im Gegensatz zu der Darstellung des Berichts lässt auch die 6. EG-Umsatzsteuerrichtlinie entsprechende Öffnungsmöglichkeiten zu. Regelungen in anderen EU-Mitgliedstaaten bestätigen dies.

Ebenso sind aus Sicht der Kreditinstitute Verbesserungen und Vereinfachungen im Außensteuergesetz notwendig, das Auslandsaktivitäten deutscher Unternehmen behindert und kaum noch praktikabel ist. Vor allem ist sicherzustellen, dass bankübliche Finanzdienstleistungen deutscher Kreditinstitute in ausländischen Konzerngesellschaften, die bereits im Ausland einer Besteuerung unterliegen, über die so genannte Hinzurechnungsbesteuerung nach dem deutschen Außensteuergesetz nicht noch einmal im Inland der Besteuerung unterworfen werden. Andernfalls werden deutsche Kreditinstitute im internationalen Geschäft gegenüber ihren ausländischen Wettbewerbern benachteiligt. Dies betrifft insbesondere grenzüberschreitende Finanzdienstleistungen, namentlich die grenzüberschreitende Darlehensvergabe ins Inland.

Ausdrücklich zu begrüßen sind die Überlegungen im Bundesfinanzministerium, Erleichterungen bei der Grunderwerbssteuer im Rahmen von Unternehmensumstrukturierungen vorzuschlagen. Nach geltendem Recht tritt bei Umstrukturierungsvorgängen innnerhalb eines Unternehmensverbundes häufig eine mehrfache Besteuerung auf, obwohl die jeweils veräußerten Grundstücke unverändert im Unternehmenskreis verbleiben. Dies hat sich in der Vergangenheit als gravierendes Steuerhemmnis, insbesondere bei Umstrukturierungen im Konzern, erwiesen.

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