22. September 2010

Zentraler Kreditausschuss begrüßt Maßnahmen zur Stärkung des Anlegervertrauens

Berlin, 22. September 2010 - Die im Zentralen Kreditausschuss (ZKA) zusammengeschlossenen kreditwirtschaftlichen Spitzenverbände begrüßen Maßnahmen zur Stärkung des Anlegervertrauens. Die nun vorgeschlagenen Regelungen gehen teilweise einher mit eigenen Maßnahmen der Banken und Sparkassen. So setzt die Kreditwirtschaft standardisierte Produktinformationsblätter bereits erfolgreich in der Anlageberatung ein.

Sinnvoll ist auch der Ansatz, die Compliance-Funktion zu stärken. Weit über das Ziel hinaus schießt aber die vorgeschlagene Registrierung von Mitarbeitern und deren Sanktionierung. Der ZKA schätzt, dass davon allein bei den Banken und Sparkassen etwa 300.000 Mitarbeiter betroffen sein werden. Die vorgesehene Registrierung einschließlich der Kundenbeschwerden widerspricht dem Ziel der Bundesregierung, Daten von Beschäftigten zu schützen. Hierdurch wird ein „Datenfriedhof" geschaffen, der den Anlegerschutz nicht verbessert, stattdessen aber in die Persönlichkeitsrechte der Mitarbeiter eingreift. Der ZKA kritisiert auch, dass mit diesem Gesetzesentwurf erstmalig Sanktionen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) einzelne Mitarbeiter treffen können. Nach dem Gesetzesentwurf könne die BaFin es dem Wertpapierdienstleistungsunternehmen für eine Dauer von bis zu zwei Jahren untersagen, Mitarbeiter in ihrer bisherigen Tätigkeit einzusetzen. Dieser Systemwechsel im Aufsichtsrecht sei nicht sachgerecht. Aufsichtsrechtliche Maßnahmen sollten sich weiterhin ausschließlich gegen das Wertpapierdienstleistungsunternehmen richten.

Bedauerlich ist ferner, dass durch den Gesetzentwurf kein einheitliches Schutzniveau für Anleger hergestellt wird. Die Schließung der Aufsichtslücken gerade im Bereich des grauen Kapitalmarktes wird nicht nur verschoben, sondern auch im Sinne einer second best-Lösung behandelt. Umso weniger verständlich ist, dass die sowieso schon streng regulierten Bankmitarbeiter zusätzlichen Kontrollen unterworfen und die Unterschiede in Regulierungstiefe und -qualität weiter vergrößert werden.

Der ZKA sieht ebenfalls Handlungsbedarf bei offenen Immobilienfonds. Zu begrüßen ist, dass die im Diskussionsentwurf angedachten Bewertungsabschläge überarbeitet wurden. Allerdings sind die Vorschriften zu den Haltefristen für private Anleger kritisch zu bewerten. Auch die Einführung neuer Meldepflichten für Finanzinstrumente zur Verbesserung der Beteiligungstransparenz wird begrüßt. Vorzuziehen wäre jedoch eine entsprechende Regulierung auf europäischer Ebene.

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