8. September 2010

Zentraler Kreditausschuss fordert einheitliches Schutzniveau für Anleger

Der Zentrale Kreditausschuss (ZKA) begrüßt, dass Teile des "grauen Kapitalmarkts" strengeren Anforderungen unterworfen werden sollen. Er sieht allerdings noch Nachbesserungsbedarf bei der Beaufsichtigung von Vermittlern. Die vom Bundeswirtschaftsministerium favorisierte Registrierung der Vermittler geschlossener Fonds lediglich nach der Gewerbeordnung reicht nicht aus. Das angestrebte Ziel eines einheitlichen Schutzniveaus für Anleger kann aus Sicht des ZKA besser durch eine bundesweit konzentrierte Aufsicht mit laufenden Kontrollen durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erzielt werden. Richtig ist jedoch, auch für geschlossene Fonds materiell die umfassenden Vorgaben des Wertpapierhandelsgesetzes anzuwenden.

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