2. Juni 2006
ZKA begrüßt Beschluss des Bundestages zum Euro-Zahlungsverkehr
Nach dem Willen des Deutschen Bundestages soll der geplante Rechtsrahmen für Zahlungsdienste nur dort zum Tragen kommen, wo Maßnahmen der Selbstregulierung auf Grund der rechtlichen Komplexität, zum Beispiel im Lastschriftverkehr innerhalb der EU, nicht greifen, und insofern eine EU-Regulierung zur Vereinheitlichung der unterschiedlichen Rechtssysteme der Mitgliedstaaten tatsächlich erforderlich ist. Der ZKA teilt diese Auffassung Zudem begrüßt der ZKA die Aussage des Deutschen Bundestages, dass durch die Richtlinie nicht die weitere Nutzung der bestehenden nationalen Zahlverfahren verhindert werden darf. Vielmehr sollten die neuen europäischen Verfahren im Wettbewerb mit den existierenden Zahlungsinstrumenten angeboten werden. Die langfristige Ablösung der bestehenden Verfahren sollte in Abhängigkeit von der Marktentwicklung erfolgen.
Die europäische Kreditwirtschaft hat erfolgreich die Voraussetzungen für den einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsmarkt (Single Euro Payments Area, SEPA) geschaffen. Das für die Integration des Euro-Zahlungsverkehrs wichtigste Gremium, das „European Payments Council“ (EPC) hat sich im März 2006 über europaweit einheitliche Regelungen für Überweisungen und Lastschriften sowie ein Rahmenwerk für die Abwicklung von Kartenzahlungen – das „SEPA Cards Framework“ (SCF) – verständigt.
Die europäische Kreditwirtschaft plant, den Kunden diese neuen europäischen Zahlungsinstrumente ab dem Jahr 2008 zur Verfügung zu stellen. Der einheitliche Rechtsrahmen für Zahlungsdienste im EU-Binnenmarkt ist eine zwingende Voraussetzung dafür, dass der Zeitplan für die Umsetzung der SEPA eingehalten werden kann.
Ansprechpartner:
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für den Zentralen Kreditausschuss
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Bundesverband deutscher Banken e.V.,
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Stefan Marotzke
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Dr. Helga Bender
Verband deutscher Pfandbriefbanken e. V.
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