16. Juli 2008
ZKA begrüßt Novelle der EU-Investmentrichtlinie, bedauert fehlenden EU-Pass für Fonds
Die OGAW-Richtlinie bildet den Rechtsrahmen für das europäische Investmentfondsgeschäft. Zu den Neuregelungen zählen im Einzelnen:
- die Vereinfachung der Notifizierung,
- die Ermöglichung von grenzüberschreitenden Fondsfusionen und des Asset Pooling,
- die Ersetzung des vereinfachten Verkaufsprospekts durch ein zweiseitiges Informationsblatt sowie
- eine Verstärkung der aufsichtsrechtlichen Zusammenarbeit.
Die deutsche Kreditwirtschaft bedauert allerdings, dass der lange Jahre diskutierte europäische Pass für das Fondsmanagement noch nicht Teil der vorgelegten Richtlinie ist. Dieser würde es unbürokratisch ermöglichen, einen in einem Land beheimateten Fonds von einem anderen Land aus zu verwalten. Die erst in den letzten Wochen aufgekommenen Bedenken hinsichtlich möglicher aufsichtlicher Probleme stoßen beim ZKA auf Verwunderung: „Es hat seitens der EU-Kommission in der Vergangenheit genügend Gelegenheit gegeben, mögliche Bedenken ausführlich zu erörtern und in Zusammenarbeit mit den Aufsichtsbehörden und der Finanzindustrie Lösungsmöglichkeiten zu erarbeiten“, erklärt der ZKA.
Das nun an den Ausschuss der europäischen Wertpapierregulierungsbehörden CESR vergebene Mandat müsse schnell eine Lösung erbringen, damit in der nun anstehenden Beratungsphase der EU-Pass für das Fondsmanagement noch in die Richtlinie aufgenommen werden könne. Dies sei als Option auch aus dem Parlament und den Mitgliedstaaten zu vernehmen.
Ansprechpartner:
Heiner Herkenhoff für den Zentralen Kreditausschuss
Bundesverband deutscher Banken e.V.
Tel.: 030/1663-1200
Melanie Schmergal
Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V.
Tel.: 030/2021-1320
Dr. Stephan
RabeBundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V.
Tel.: 030/8192-160
Stefan Marotzke
Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V.
Tel.: 030/20225-5110
Dr. Helga Bender
Verband deutscher Pfandbriefbanken e. V.
Tel.: 030/20915-330