14. Mai 2007
ZKA fordert Verzicht auf geplante Beschränkung der Verlustverrechnung bei Abgeltungsteuer
Würde die Verlustverrechnung im Rahmen der einheitlichen Abgeltungsteuer auf Zinsen, Dividenden und Wertpapier-Veräußerungsgeschäfte weiter eingeschränkt und eine Verrechnung nur noch zwischen gleichartigen Erträgen aus Kapitalvermögen möglich – beispielsweise zwischen Gewinnen und Verlusten aus Aktienverkäufen einerseits und Gewinnen und Verlusten aus Kapitalforderungen andererseits – , bedeutet dies, dass die mit der Einführung der Abgeltungsteuer erstrebte deutliche Vereinfachung der Besteuerung für den Anleger teilweise wieder zunichte gemacht wird. Der Kreditwirtschaft würde ein weiterer Kostentreiber und Aufwand zugemutet.
Angesichts des derzeitigen Börsenumfelds sei es auch wenig wahrscheinlich, dass diese Verkomplizierung – entgegen der Annahme in Rahmen der aktuellen Beratungen des Finanzausschusses – einen wesentlichen Gegenfinanzierungsbeitrag zur Unternehmensteuerreform leistet. Auf sie sollte daher schon aus diesem Grund verzichtet werden. Die für den Finanzplatz Deutschland und den inländischen Kapitalmarkt wichtige Abgeltungsteuer würde ansonsten durch diese Regelung in ihrer Attraktivität unnötig beeinträchtigt.
Der ZKA weist darauf hin, dass die Kreditwirtschaft ohnehin die Hauptlast der Umsetzung des neuen Steuersystems zu tragen hat. Unbedingt erforderlich sei daher, dass die Umsetzung effizient, wenig verwaltungsaufwändig und damit wenig kostentreibend vorgenommen werden könne und zusätzliche Haftungsrisiken für die Kreditwirtschaft vermieden werden.
Diesem Anliegen wurde in den bisherigen Gesetzesberatungen trotz ausdrücklicher Mahnungen des Nationalen Normenkontrollrates zum Bürokratieabbau keine Aufmerksamkeit geschenkt. Die geplante zusätzliche Einschränkung der Verlustverrechnung würde demgegenüber zu einem erheblichen zusätzlichen Verwaltungsaufwand für die Kreditwirtschaft führen.
Der ZKA fordert daher dringend, auf die geplante Beschränkung der Verlustverrechnung zu verzichten.
Ansprechpartner:
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Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V.,
Tel.: 030/20225-5110
Heiner Herkenhoff
Bundesverband deutscher Banken e.V.,
Tel.: 030/1663-1200
Dr. Stephan Rabe
Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V.,
Tel.: 030/8192-160
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Tel.: 030/20915-330
Melanie Schmergal
Bundesverband der Deutschen
Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V.,
Tel.: 030/2021-1320
Pressemitteilung