11. Dezember 2001

ZKA fordert zügige Errichtung einer Allfinanzaufsicht

Anlässlich der Sitzung des Finanzausschusses am 12. Dezember, bei der u.a. die Bundesbank-Reform und die Schaffung einer Allfinanzaufsicht beraten wird, erklärt der Zentrale Kreditausschuss:

"Die Zusammenlegung der drei Aufsichtsämter zu einer Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) trägt den Erfahrungen eines zunehmenden Ineinandergreifens und einer sektorübergreifenden Integration auf den Finanzmärkten Rechnung. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung dient den Interessen der Kunden, fördert das Vertrauen in die deutsche Finanzwirtschaft und leistet einen Beitrag zur Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes Deutschland.

Hinsichtlich der Aufgabenteilung zwischen Aufsichtsamt und Bundesbank in der Bankenaufsicht stellt der Gesetzentwurf eine ausgewogene Lösung dar. Die Kreditwirtschaft begrüßt, dass die bisher bewährte Arbeitsteilung fortgeführt werden soll. Entsprechend sollte das Gesetz zur Errichtung einer Allfinanzaufsicht zügig in seiner jetzigen Form verabschiedet werden, da auch das Ausland die Diskussion in Deutschland aufmerksam verfolgt. Eine Verlängerung der Diskussion würde dem Ansehen und der internationalen Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes Deutschland schaden.

Der Bundesrat sollte seine Haltung überdenken, die einzelnen Landeszentralbanken zum Beispiel mit der Befugnis zum Erlass von Verwaltungsakten auszustatten. Dies würde nicht nur die Funktion der Bundesanstalt sowie die politische Verantwortung des Finanzministeriums in der Bankenaufsicht aushöhlen, sondern auch zu einer regional unterschiedlichen Aufsichtspraxis und einem Zustand wie vor der Gründung des Bundesaufsichtsamtes für das Kreditwesen im Jahr 1962 führen. In Zeiten globaler Bankrechtsharmonisierung wäre dies ein höchst bedenklicher und sachlich nicht nachvollziehbarer Rückschritt.

Im Interesse einer hochwertigen und zukunftsfähigen Bankenaufsicht ist die Kreditwirtschaft daher auch bereit, die geplante 100%-Finanzierung der Bundesanstalt durch die beaufsichtigten Unternehmen und die Möglichkeit der außertariflichen Vergütung von Angestellten mitzutragen. Dies würde die BAFin in die Lage versetzen, bislang unbesetzte Stellen schnell besetzen sowie hochqualifizierte Spezialisten rekrutieren zu können, die für die zunehmend anspruchsvolleren Bankaufsichtsaufgaben (Basel II) benötigt werden.

Eine Übernahme der Bankaufsichtkosten der Bundesbank durch die Beaufsichtigten lehnt der ZKA jedoch – wie im übrigen die Bundesbank selbst – ab. In keinem OECD-Land tragen Kreditinstitute die Aufsichtskosten der Zentralbank. Zudem leitet die Bundesbank ihre Beteiligung an der Bankenaufsicht aus ihrer geldpolitischen Verantwortung ab.


Ansprechpartner:

Stefan Marotzke
Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V.,
Tel.: 030-20225-229

Heiner Herkenhoff
Bundesverband Deutscher Banken e.V.,
Tel.: 030-1663-1200

Dr. Rolf Kiefer
Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V.,
Tel.: 030-20 21 13 00

Dr. Stephan Rabe
Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V.,
Tel.: 030-8192-160

Franz-Josef Arndt
Verband deutscher Hypothekenbanken e. V.
Tel.: 030/20 91 53 10

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