4. Juli 2016
Aufsichtliche Behandlung von leistungsgestörten Krediten
Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht (BCBS) hat im April 2016 ein Konsultationspapier mit Leitlinien für die Definition der beiden Begriffe „non-performing exposures“ und „forbearance“ vorgelegt. Hintergrund ist, dass derzeit sehr unterschiedliche Abgrenzungen bzw. Definitionen leistungsgestörter Kredite zu beobachten sind. Die Deutsche Kreditwirtschaft erklärt in ihrer Stellungnahme, dass eine einheitliche Terminologie im BCBS-Konsultationspapier und den Vorgaben durch die EBA sehr wichtig ist und stellt fest, dass sich der Baseler Ausschuss bei einigen Definitionen an denen der EBA orientieren sollte.