2. März 2017

Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetzes

Die Deutsche Kreditwirtschaft hat zum Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 2. Februar 2017 Stellung genommen. Der nun vorliegende Regierungsentwurf verfolgt die Regelungsziele zur Anpassung des nationalen Datenschutzrechts an die Datenschutzgrundverordnung sowie die Umsetzung der Datenschutzrichtlinie in nationales Gesetz. Beides wird in der in Artikel 1 enthaltenen Neufassung des Bundesdatenschutzgesetzes umgesetzt, welches das derzeit geltende Bundesdatenschutzgesetz komplett ablöst. Für die Umsetzung des neuen Datenschutzrechts ab Mai 2018 ist es von besonderer Bedeutung, dass das Gesetzesvorhaben nun zügig abgeschlossen wird.

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