17. August 2016

DK-Stellungnahme zum ECB Draft AnaCredit Manual

Ab 2018 sind Banken durch die AnaCredit-Verordnung zu umfangreichen Meldungen für jeden einzelnen Kredit an eine juristische Person über 25.000 € verpflichtet. Die Umsetzung dieser Anforderung stellt in vielerlei Hinsicht eine Herausforderung dar. Die EZB arbeitet derzeit an einem Manual zur Umsetzung der AnaCredit-Verordnung, welches eine entsprechende Hilfestellung bieten soll. Die Deutsche Kreditwirtschaft hat die Gelegenheit genutzt, den Entwurf des Manuals zu kommentieren und eine Vielzahl von Fragen und Unklarheiten bei der EZB zu adressieren.

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