21. Juni 2018

DK zur geplanten Änderung der MiFID II

Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) hat am 21. Juni 2018 zur geplanten Änderung der MiFID II Stellung genommen. Die DK unterstützt den Antritt der EU-Kommission, nachhaltige Finanzprodukte zu fördern und hält die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitserwägungen in der Anlageberatung für sinnvoll. Aus Sicht der DK ist es aber unerlässlich, dass vor etwaigen Änderungen der bestehenden Rechtslage die Klassifikation für nachhaltige Investments vorliegt. Erst in einem zweiten Schritt sollte über neue Regelungen für den Wertpapiervertrieb nachgedacht werden, die auf den zuvor festgelegten Kriterien aufsetzen. Eine erneute Überarbeitung der erst zum 3. Januar 2018 umfangreich angepassten Prozesse im Wertpapiergeschäft sollte aus Sicht der DK – das Vorliegen einer Taxonomie vorausgesetzt – frühestens im Rahmen der geplanten Überprüfung der MiFID II erfolgen.

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