23. Februar 2016

Erstes Finanzmarktnovellierungsgesetz (1. FimanoG)

Am 6. Januar 2016 hatte die Bundesregierung einen Entwurf zu einem Ersten Gesetz zur Novellierung von Finanzmarktvorschriften auf Grund europäischer Rechtsakte (Erstes Finanzmarktnovellierungsgesetz – 1. FimanoG) beschlossen.

Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) hat am 23. Februar 2016 ihre Stellungnahme gegenüber dem zuständigen Finanzausschuss des Deutschen Bundestags abgegeben. In der Stellungnahme sprach sich die DK u. a. dafür aus, nationale Sondervorschriften, wie z. B. bezüglich des Produktinformationsblattes und des Mitarbeiter- und Beschwerderegisters, auf den Prüfstand zu stellen.

Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der als Anlage beigefügten DK-Stellungnahme vom 23. Februar 2016.

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