15. September 2016

Kontenwechsel-Service in Deutschland kein Neuland

Unabhängig von dem im Zahlungskontengesetz vorgesehenen Verfahren unterstützen Banken und Sparkassen bereits heute aktiv Neukunden bei einem Kontowechsel zum Beispiel im Rahmen des sogenannten Kontoumzugsservice.

Die Zeit nach Verabschiedung des (nationalen) Zahlungskontengesetzes im April 2016 haben Banken und Sparkassen dafür genutzt, die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, damit auch ab 18. September 2016 eine Kontenwechselhilfe gemäß den gesetzlichen Vorgaben gewährt werden kann.

Die vom Gesetzgeber vorgesehenen Fristen für einen Kontenwechsel sind ambitioniert. Um einen Kontenwechsel dennoch „just in time“ zu gewährleisten, haben Banken und Sparkassen ein Abkommen (Interbankenabkommen) zur Umsetzung der Kontenwechselhilfe abgeschlossen, das den Wechsel des Kunden bei beiden beteiligten Instituten unterstützt.

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