7. Dezember 2017
Neufassung des BaFin-Rundschreibens 11/2011 (BA) für Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch
Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) begrüßt, dass die Neufassung des Rundschreibens 11/2011 (BA) für Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch bereits in der Entwurfsversion mit den kreditwirtschaftlichen Verbänden erörtert wurde. Eine Vielzahl der Anregungen der Kreditwirtschaft wurde in der Konsultationsfassung berücksichtigt. Die generellen Kritikpunkte der DK am Rundschreiben 11/2011 (BA) haben jedoch weiterhin Bestand. Hierzu zählt insbesondere die Kritik an der Ermittlung des Zinsänderungsrisikos auf Basis einer ad-hoc-Parallelverschiebung von 200 Basispunkten, was einen extremen Stressfall darstellt und damit zu einer unsachgerechten Eigenkapitalunterlegung führt. Zudem sind die angenommenen Auswirkungen von Barwertänderungen auf die regulatorischen Eigenmittel kritisch zu hinterfragen.
Zur Vermeidung eines erhöhten Arbeitsaufwands für bedeutende Institute aufgrund von inkonsistenten Daten zwischen ähnlich gelagerten Reportings fordert die DK, auch zum Thema Zinsänderungsrisiken eine einheitliche Vorgehensweise in der EU zu implementieren und das Rundschreiben entsprechend anzupassen. Dem Proportionalitätsgedanken muss weiterhin Rechnung getragen werden.
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