10. November 2016

Positionspapier zur Nutzung von "Screen Scraping" im Kontext von Artikel 98 PSD II

Im aktuellen Entwurf des Technischen Regulierungsstandards der European Banking Authority (EBA) nach Artikel 98 der geänderten EU-Zahlungsdiensterichtlinie (PSD II) zur starken Kundenauthentifizierung und sicheren Kommunikation mit Drittdiensten vom August 2016 wird gefordert, dass ein kontoführendes Kreditinstitut mindestens eine Schnittstelle für Drittdienstleister („dedicated interface“ = dedizierte Schnittstelle) für bestimmte Datenzugriffe anbieten muss. Diese Drittdienstleister können Zahlungsauslösedienste, Kontoinformationsdienste oder Drittkartenemittenten sein. Dieser Ansatz der EBA trägt vollumfänglich den erhöhten Anforderungen der PSD II an die Sicherheit im Zahlungsverkehr und auch dem Datenschutz Rechnung. 

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