6. Juni 2018
Stellungnahme der DK zum Vorschlag für eine Richtlinie über Kreditdienstleister, Kreditkäufer und die Verwertung von Sicherheiten
Die Europäische Kommission verfolgt mit ihrem Richtlinienvorschlag vom 14. März 2018 das Ziel, die Beitreibung von Forderungen durch einen Mechanismus zur außergerichtlichen Realisierung von Sicherheiten zu erleichtern und die Entwicklung von Sekundärmärkten für notleidende Kredite zu fördern. Aus Sicht der DK wird das Problem langwieriger Verfahren zur Verwertung von Kreditsicherheiten allerdings ohne eine Verbesserung der Justizsysteme in den Mitgliedstaaten nicht beseitigt. In ihrer Stellungnahme bewertet die DK den Richtlinienvorschlag und macht zu einzelnen Regelungen Anpassungsvorschläge.