23. August 2019
Stellungnahme der Deutschen Kreditwirtschaft zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie
Die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/843 ist eines der wesentlichen Gesetzgebungsvorhaben im Jahr 2019, auch vor dem Hintergrund der für das kommende Jahr anstehenden Prüfung der Effektivität der Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung durch die Financial Action Task Force. Auch vor diesem Hintergrund engagiert sich die Deutsche Kreditwirtschaft aktiv für die Erreichung der bestmöglichen Regulierung zur effektiven Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung.
Der Regierungsentwurf enthält Verbesserungen gegenüber dem Referentenentwurf. Allerdings bedarf der Regierungsentwurf weiterer wesentlicher Änderungen. So bedarf es etwa der Klarstellung der strafbefreienden Wirkung von Verdachtsmeldungen zur Financial Intelligence Unit für Mitarbeiter von Verpflichteten und Änderungen im Hinblick auf die Definition von Kryptowerten und die Regelung zum Kryptoverwahrgeschäft.