15. August 2017

Stellungnahme zum E-DRAES 8 – Entwurf Deutscher Rechnungslegungs Aenderungsstandard Nr. 8 Aenderungen des DRSC 20 Konzernlagebericht

Mit dem CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz müssen große Unternehmen von öffentlichem Interesse, deren durchschnittliche Arbeitnehmerzahl während des Geschäftsjahres 500 übersteigt, den Lagebericht um eine nichtfinanzielle Erklärung erweitern, in der Informationen in Bezug auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung enthalten sind. Im Zuge dieser Gesetzesänderung hat das DRSC den DRS 20 konkretisiert und den neuen Berichtsanforderungen angepasst (E-DRÄS 8). Die Deutsche Kreditwirtschaft hat hierzu Stellung genommen.

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