6. April 2020
Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens
Die Deutsche Kreditwirtschaft nimmt zu dem Referentenentwurf Stellung, mit dem die Vorgaben der Richtlinie über Restrukturierung und Insolvenz vom 20. Juni 2019 zur zeitlichen Beschränkung des Restschuldbefreiungsverfahrens für Unternehmer umgesetzt und das Restschuldbefreiungsverfahren für Verbraucher auf drei Jahre verkürzt werden.