28. November 2018

Stellungnahme zum Konsultationspapier der EBA zur Änderung der EU-Durchführungsverordnung in Bezug auf FINREP

Am 28. August 2018 hat die EBA im Rahmen eines Vorschlags zur Änderung der EU-Durchführungsverordnung Nr. 680/2014 die voraussichtlich ab 2020 geltenden FINREP-Meldevordrucke in der Version des Data Point Models (DPM) 2.9 zur Konsultation gestellt. Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) hat dazu Stellung genommen.

In der Stellungnahme kritisiert die DK die deutliche Ausweitung der Meldepflichten zu Non-Performing und Forborne Exposures sowie unklare Definitionen wie z. B. bei der neuen Angabepflicht des Loan-to-Value. Zudem stellt die DK fest, dass die zwar bereits grundsätzlich proportionale Ausgestaltung dieser erweiterten Meldepflichten anhand der Größe eines Instituts und des Anteils von notleidenden Krediten nicht weitgehend genug ist.

Aufgrund des enormen Aufwands zur technischen Bereitstellung der neuen Datenforderungen ist die Umsetzungsfrist bis zum Beginn des Jahres 2020 deutlich zu kurz bemessen. Die DK fordert daher eine Verschiebung der Erstanwendung zumindest der neuen FINREP-Meldevordrucke zu Non-Performing und Forborne Exposures um mindestens ein Jahr.

Ergänzend fordert die DK eine fachliche Harmonisierung der FINREP-Meldevorschriften mit weiteren bankaufsichtlichen Offenlegungsvorschriften. Einer Erweiterung des FINREP-Meldewesens um zusätzliche statistische Informationen steht die DK ablehnend gegenüber.

Im Bereich der vorgeschlagenen Meldeanforderungen zu Leasingverhältnissen, die nach IFRS 16 bilanziert werden, fordert die DK eine kurzfristige Übergangsregelung, da der IFRS 16 bereits ab dem 1. Januar 2019 anzuwenden ist.

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