20. März 2017
Stellungnahme zum Vorschlag der Kommission für Änderungen der BRRD/CRR im Zusammenhang mit MREL- /TLAC-Vorgaben
Nach Auffassung der Deutschen Kreditwirtschaft genügen die Vorschläge der Kommission für Änderungen der BRRD/CRR im Zusammenhang mit MREL-/TLAC-Vorgaben grundsätzlich nicht angemessenen Proportionalitätsanforderungen. Insbesondere sollten Anwendungsbereich, Melde- und Veröffentlichungspflichten eingeschränkt werden. Ferner ist zu beachten, dass die für ein beschleunigtes Gesetzgebungsverfahren in Art. 108 des BRRD-Vorschlags vorgesehene harmonisierte Änderung der Insolvenzrangfolge untrennbar mit den Anerkennungskriterien für TLAC und MREL in Art. 72b Abs. 2 CRR-Entwurf verbunden ist. Allein ein Grandfathering für Art. 108 des BRRD-Vorschlags für bereits auf nationaler Ebene subordinierte Verbindlichkeiten, in Deutschland mithin § 46f KWG-Instrumente, würde zu kurz greifen, da der "Altbestand" – und dies nicht nur in Deutschland – die neuen Anerkennungskriterien nicht erfüllt. Auch mit Blick auf Art. 72b Abs. 2 CCR-Entwurf ist daher eine Grandfathering-Regelung für Altinstrumente erforderlich.