28. August 2020

Stellungnahme zur EBA-Konsultation für einen geänderten technischen Standard über Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten

Die Deutsche Kreditwirtschaft hat zur Konsultation der EBA für einen geänderten technischen Standard über Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten Stellung genommen. Der Entwurf der EBA wird in der Stellungnahme in zentralen Punkten deutlich kritisiert. Abzulehnen sind etwa die Einbeziehung insolvenzgeeigneter Institute in das Erlaubnisverfahren für berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten, die undifferenzierte Gleichbehandlung der Erlaubnisverfahren für Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten, die Erfassung von Preferred-Senior-Instrumenten und des Altbestands sowie unzureichende Regelungen für Bagatellgrenzen, um nur einige Punkte zu nennen.Die Deutsche Kreditwirtschaft hat zur Konsultation der EBA für einen geänderten technischen Standard über Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten Stellung genommen. Der Entwurf der EBA wird in der Stellungnahme in zentralen Punkten deutlich kritisiert. Abzulehnen sind etwa die Einbeziehung insolvenzgeeigneter Institute in das Erlaubnisverfahren für berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten, die undifferenzierte Gleichbehandlung der Erlaubnisverfahren für Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten, die Erfassung von Preferred-Senior-Instrumenten und des Altbestands sowie unzureichende Regelungen für Bagatellgrenzen, um nur einige Punkte zu nennen.

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