2. August 2017

Stellungnahme zur EBA-Konsultation zur Anwendung erleichterter Vorgaben bei der Sanierungs- und Abwicklungsplanung

Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hat im Zeitraum von Mai bis August 2017 eine Konsultation zur Anwendung erleichterter Vorgaben bei der Sanierungs- und Abwicklungsplanung durchgeführt. Die EBA beabsichtigt die Gewährung von Erleichterungen an quantitative wie qualitative Kriterien zu knüpfen. Die Deutsche Kreditwirtschaft hat hierzu Stellung genommen und sieht noch Nachbesserungsbedarf.

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