2. August 2017
Stellungnahme zur EBA-Konsultation zur Anwendung erleichterter Vorgaben bei der Sanierungs- und Abwicklungsplanung
Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hat im Zeitraum von Mai bis August 2017 eine Konsultation zur Anwendung erleichterter Vorgaben bei der Sanierungs- und Abwicklungsplanung durchgeführt. Die EBA beabsichtigt die Gewährung von Erleichterungen an quantitative wie qualitative Kriterien zu knüpfen. Die Deutsche Kreditwirtschaft hat hierzu Stellung genommen und sieht noch Nachbesserungsbedarf.