9. Juli 2020

Stellungnahme zur nationalen Umsetzung der zeitlich befristeten Meldungen und der Offenlegung gemäß den EBA-Leitlinien 2020/07

Die Deutsche Kreditwirtschaft begrüßt es ausdrücklich, dass die deutsche Aufsicht bei der Abfrage der von Covid-19-Maßnahmen betroffenen Kredite umfangreich von den nationalen Ausnahmemöglichkeiten Gebrauch macht und sich auf die Meldung von fünf der von der EBA veröffentlichten Meldebögen beschränkt sowie auf die Offenlegung vollständig verzichtet. Dies entlastet die deutschen Institute in der weiterhin bestehenden Krise sehr und lässt den Ressourceneinsatz zur Unterstützung der Realwirtschaft zu. Die angestrebte Meldefrequenz einer monatlichen Meldung steht dieser Entlastung jedoch diametral entgegen. Weitere Einzelheiten können der Stellungnahme entnommen werden.

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