14. April 2020

Stellungnahme zur Pfändbarkeit staatlicher Hilfsleistungen

Infolge der Maßnahmen zur Verlangsamung der Ausbreitung des Coronavirus ist es zu zahlreichen Schließungen von Wirtschaftsbetrieben gekommen. Um die daraus resultierenden wirtschaftlichen Folgen möglichst gering zu halten, hat die öffentliche Hand Hilfsprogramme aufgelegt, die über Liquiditätsengpässe hinweghelfen sollen, die infolge dieser Maßnahmen entstanden sind. Nach Auffassung der Deutschen Kreditwirtschaft bedarf es einer Klarstellung, dass Gutschriften staatlicher Hilfsgelder auf Girokonten der Empfänger pfändungsfrei sind.

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