8. Februar 2016

Stellungnahme zur PRIIPs-Verordnung

Der Bankenverband hat zusammen mit den anderen Spitzenverbänden der Deutschen Kreditwirtschaft zum Entwurf des Joint Committee der nationalen Aufsichtsbehörden EBA, EIOPA und ESMA zu technischen Regulierungsstandards zum Inhalt und zur Darstellung des nach der PRIIPs-Verordnung einzuführenden Basisinformationsblattes Stellung genommen.

Am 9. Dezember 2014 wurde die Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 vom 26. November 2014 über Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte (PRIIPs) im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Die Verordnung ist am 29. Dezember 2014 in Kraft getreten. Durch die Verordnung wird für verpackte Anlageprodukte (u. a. Investmentfonds, Zertifikate, kapitalbildende und fondsgebundene Lebensversicherungen) europaweit ein einheitliches, branchenübergreifendes Basisinformationsblatt eingeführt. Die neuen Regelungen gelten ab dem 31. Dezember 2016 unmittelbar in den Mitgliedstaaten. Eine Umsetzung durch den nationalen Gesetzgeber ist nicht erforderlich.

Am 11. November 2015 hat das Joint Committee der Europäischen Aufsichtsbehörden EBA, EIOPA und ESMA ein Konsultationspapier zur PRIIPs-Verordnung veröffentlicht (JC/2015/078). Das Konsultationspapier enthält Entwürfe für technische Regulierungsstandards (Draft RTS) über den Inhalt und die Darstellung der nach der PRIIPs-Verordnung einzuführenden Basisinformationsblätter für gepackte Produkte. Der Bankenverband hat sich an dieser Konsultation über die Deutsche Kreditwirtschaft beteiligt.

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