14. Dezember 2016
Überarbeitung des BaFin-Rundschreibens 4/2010 (WA) MaComp
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) konsultierte eine Überarbeitung ihres Rundschreibens 4/2010 (WA) Mindestanforderungen an die Compliance-Funktion und die weiteren Verhaltens-, Organisations- und Transparenzpflichten nach §§ 31ff WpHG für Wertpapierdienstleistungsunternehmen (MaComp). Die Verbände der Deutschen Kreditwirtschaft (DK) haben sich mit einer gemeinsamen Stellungnahme am Verfahren zur Ergänzung des MaComp-Moduls BT 3.2 und zur Änderung des Moduls BT 5 beteiligt.