14. Dezember 2016

Überarbeitung des BaFin-Rundschreibens 4/2010 (WA) MaComp

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) konsultierte eine Überarbeitung ihres Rundschreibens 4/2010 (WA) Mindestanforderungen an die Compliance-Funktion und die weiteren Verhaltens-, Organisations- und Transparenzpflichten nach §§ 31ff WpHG für Wertpapierdienstleistungsunternehmen (MaComp). Die Verbände der Deutschen Kreditwirtschaft (DK) haben sich mit einer gemeinsamen Stellungnahme am Verfahren zur Ergänzung des MaComp-Moduls BT 3.2 und zur Änderung des Moduls BT 5 beteiligt.


 

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