21. September 2016

10 Jahre Nationaler Normenkontrollrat – Deutsche Kreditwirtschaft würdigt unverzichtbare Institution

Die Gründung des Nationalen Normenkontrollrates vor zehn Jahren war aus Sicht der Deutschen Kreditwirtschaft ein Meilenstein im Kampf gegen Bürokratie. Heute hat er sich als feste Institution im Rechtsetzungsprozess etabliert.

Der Normenkontrollrat hat in den vergangenen zehn Jahren etwa 2.500 Regelungsvorhaben geprüft. Auch als Berater der Bundesregierung, Ideengeber und Mittler zwischen Regierung, Verwaltung, Bürgern und Wirtschaft ist das Gremium ein wichtiger Motor. Oft müssen Stellungnahmen zu umfangreichen Gesetzentwürfen unter erheblichem Zeitdruck erstellt werden. Dies bedeutet für die deutsche Wirtschaft und Kreditwirtschaft ebenso wie für den Normenkontrollrat große Herausforderungen. Deshalb ist die Einhaltung ausreichender Prüfungsfristen für Gesetzentwürfe unerlässlich. Ein starker Nationaler Normenkontrollrat ist dabei unverzichtbar.

Um im gesamten Prozess der Rechtsetzung Transparenz über die Kostenfolgen herzustellen, sollten vor allem auch die Kostenfolgen von Änderungen im parlamentarischen Verfahren berücksichtigt werden. Hier sind Bundestag und Bundesrat aufgerufen, sich stärker mit den Belastungswirkungen von Regelungsvorhaben auseinanderzusetzen und den Normenkontrollrat einzubinden.

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