8. November 2022
Bankenpaket: EU-Ministerrat mit konstruktiven Impulsen für herausforderndes Gesetzgebungsverfahren
Der Rat der Europäischen Union hat sich heute auf seine Positionierung zum EU-Bankenpaket verständigt. Diese tiefgreifende Überarbeitung bankaufsichtlicher Anforderungen, in deren Zentrum die finale Umsetzung von Basel III steht, wird den europäischen Bankensektor deutlich belasten. Durch die neuen Regelungen werden die Kapitalanforderungen der Institute erheblich ansteigen; ihre Umsetzung ist darüber hinaus mit hohen administrativen Kosten verbunden.
Zu begrüßen ist, dass der Rat, die von der EU-Kommission vorgeschlagenen Regelungen unterstützt, mit denen negative Auswirkungen des Bankenpakets auf die Finanzierung von Verbrauchern und Unternehmen zumindest abgemildert werden sollen. Damit wird wichtigen europäischen Besonderheiten wie etwa der Bankfinanzierung von Unternehmen, die über kein externes Rating verfügen oder dem geringen Risiko von Wohnimmobilienkrediten Rechnung getragen. Dass sich der Rat darüber hinaus gegen die vorgesehenen Verschärfungen im Bereich der Handelsfinanzierungen oder bei der Finanzierung öffentlicher Kunden stellt, ist aus Sicht der deutschen Banken und Sparkassen richtig. Somit haben wichtige Anliegen Berücksichtigung gefunden, die besonders aus deutscher Sicht bedeutsam sind.
Zu bedauern ist hingegen, dass die Verhältnismäßigkeit des Regulierungsrahmens für kleine und mittelgroße Institute nach wie vor noch nicht ausreichend berücksichtigt worden ist. Auch die Behandlung von strategisch-langfristigen Beteiligungen ist weiterhin kritisch zu beurteilen und sollte risikoadäquater ausgestaltet werden.
Richtig ist auch die Entscheidung des Rates, sich nicht für zusätzliche Kapitalanforderungen für ESG-Risiken in der Säule 1 auszusprechen. Diese sind weder im internationalen Rahmenwerk noch im Kommissionsvorschlag vorgesehen. Zu Recht vertraut der Rat auf eine weiterhin allein risikoorientierte und datenbasierte Regulatorik und weiß sich hier in weitgehender Übereinstimmung mit der großen Mehrheit der Aufsichtsinstanzen. Die klare Positionierung des Rates setzt somit ein wichtiges Signal mit Blick auf die anstehenden Trilogverhandlungen.
Unabhängig vom weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens bedarf es im Anschluss in jedem Fall einer angemessenen Umsetzungsfrist für die Institute.