15. Januar 2014

Deutsche Kreditwirtschaft begrüßt Erhalt der provisionsbasierten Beratung

Am gestrigen Dienstagabend sind die Trilogverhandlungen über die EU-Finanzmarktrichtlinie MiFID II abgeschlossen worden, die das Wertpapiergeschäft der Banken und Sparkassen grundlegend verändern wird. Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) begrüßt dabei ausdrücklich die Entscheidung des EU-Gesetzgebers für den Erhalt der provisionsbasierten Beratung. Sie ist erforderlich, um eine Beratung aller Bevölkerungsschichten und in der Fläche zu ermöglichen. 

Dagegen sieht die DK mit Sorge, dass weitere Dokumentationspflichten Kunden von einer persönlichen Beratung abhalten werden. So sieht die Richtlinie vor, eine europaweite Sprachaufzeichnung unter anderem bei telefonischer Beratung einzuführen. Eine solche Aufzeichnung schränkt die persönliche Beratung in der Fläche ein. Sie wird zudem von der Mehrheit der Kunden abgelehnt. Die DK warnt davor, dass durch eine Überregulierung in der Wertpapierberatung Kunden letztendlich weniger Beratung in Anspruch nehmen.

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