25. Februar 2016

Neues DK-Gutachten: Leverage Ratio setzt gravierende Fehlanreize

Eine Leverage Ratio sorgt nicht für ein stabileres Finanzsystem. Vielmehr setzt eine derart starre Verschuldungsgrenze gefährliche Fehlanreize. Zu diesem Ergebnis kommt ein aktuelles Gutachten von Prof. Dr. Thomas Hartmann-Wendels (Universität zu Köln), dass die in der Deutschen Kreditwirtschaft (DK) vertretenen Spitzenverbände der Banken und Sparkassen in Auftrag gegeben haben. Die DK betont: Eine Leverage Ratio verhindert weder übermäßige Verschuldung, noch Risikounterzeichnung, noch, dass risikobasierte Normen prozyklisch wirken.

Das Gutachten widerspricht damit deutlich Argumenten der Aufsichtsbehörden, die immer wieder fordern, eine Leverage Ratio (Verhältnis von Kernkapital zum Geschäftsvolumen) vorzugeben. Das Gutachten kommt folglich zu dem Ergebnis, dass das aufsichtliche Ziel, mit der Leverage Ratio mehr Finanzstabilität herzustellen, nicht erreicht werden könne.

Die Einführung dieser starren Kennziffer als bankaufsichtliche Mindestanforderung würde im Ergebnis dazu führen, dass das Kreditangebot bei risikoarmen Produkten wie zum Beispiel der Wohnungsbaufinanzierung, des Fördergeschäfts oder der Kommunal- und Staatsfinanzierung reduziert werde, warnt die Deutsche Kreditwirtschaft. Außerdem sei mit höheren Kreditkosten aufgrund gestiegener Kapitalkosten bei den Instituten zu rechnen. 

Um diesen Gefahren zu begegnen, spricht sich das Gutachten dafür aus, die geplante Mindestvorgabe einer Leverage Ratio von drei Prozent zumindest nicht noch weiter zu erhöhen. Besser wäre sogar, die Kennziffer ohne Mindestquote als reine Beobachtungskennziffer der Bankenaufsicht (als sogenanntes Säule II-Instrument) zu etablieren.

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