27. Juni 2008

ZKA: Neue gesetzliche Regelung zu Kredithandel differenziert zu beurteilen

Der Deutsche Bundestag hat heute mit dem Risikobegrenzungsgesetz neue gesetzliche Bestimmungen für die Veräußerung von Krediten durch Kreditinstitute verabschiedet. Diese neuen Regelungen sind aus Sicht der im Zentralen Kreditausschuss (ZKA) vertretenen Spitzenverbände der deutschen Kreditwirtschaft ambivalent. Zwar sei die Transparenz der Abtretbarkeit von Kreditforderungen für die Kreditnehmer wichtig. Dem haben allerdings die zwischen Instituten und Kunden getroffenen Vertragsabreden im Regelfall schon nach geltendem Recht Rechnung getragen. Zudem habe der Markt auf die politische Diskussion über Kreditverkäufe bereits mit dem Angebot nicht abtretbarer Kredite reagiert.

Der ZKA verweist ferner darauf, dass Kreditnehmern, die ihren vertraglichen Verpflichtungen nachkommen, durch einen Kreditverkauf schon nach den bislang bestehenden Bestimmungen keine Nachteile entstehen. Absehbar sei zudem, dass die neuen rechtlichen Rahmenbedingungen für Kreditverkäufe – insbesondere die neuen Informationspflichten – bei den Kreditinstituten zu einem erhöhten Verwaltungsaufwand führen würden.

Sachgerecht sei, dass der Gesetzgeber von anderen Regelungen, die für den Finanzmarkt – und damit im Ergebnis auch für die Kreditnehmer – zu massiven und nachhaltig negativen Auswirkungen geführt hätten, Abstand genommen hat.


Ansprechpartner:

Heiner Herkenhoff für den Zentralen Kreditausschuss
Bundesverband deutscher Banken e.V.
Tel.: 030/1663-1200

Melanie Schmergal
Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V.
Tel.: 030/2021-1320

Dr. Stephan
RabeBundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V.
Tel.: 030/8192-160

Stefan Marotzke
Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V.
Tel.: 030/20225-5110

Dr. Helga Bender
Verband deutscher Pfandbriefbanken e. V.
Tel.: 030/20915-330

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