27. Juni 2008
ZKA: Neue gesetzliche Regelung zu Kredithandel differenziert zu beurteilen
Der ZKA verweist ferner darauf, dass Kreditnehmern, die ihren vertraglichen Verpflichtungen nachkommen, durch einen Kreditverkauf schon nach den bislang bestehenden Bestimmungen keine Nachteile entstehen. Absehbar sei zudem, dass die neuen rechtlichen Rahmenbedingungen für Kreditverkäufe – insbesondere die neuen Informationspflichten – bei den Kreditinstituten zu einem erhöhten Verwaltungsaufwand führen würden.
Sachgerecht sei, dass der Gesetzgeber von anderen Regelungen, die für den Finanzmarkt – und damit im Ergebnis auch für die Kreditnehmer – zu massiven und nachhaltig negativen Auswirkungen geführt hätten, Abstand genommen hat.
Ansprechpartner:
Heiner Herkenhoff für den Zentralen Kreditausschuss
Bundesverband deutscher Banken e.V.
Tel.: 030/1663-1200
Melanie Schmergal
Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V.
Tel.: 030/2021-1320
Dr. Stephan
RabeBundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V.
Tel.: 030/8192-160
Stefan Marotzke
Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V.
Tel.: 030/20225-5110
Dr. Helga Bender
Verband deutscher Pfandbriefbanken e. V.
Tel.: 030/20915-330