9. Februar 2024

DK-Stellungnahme zum wertpapierbezogenen Teil des Regierungsentwurfs eines Finanzmarktdigitalisierungsgesetzes

Die Schaffung eines Kryptomärkteaufsichtsgesetzes in Umsetzung der MiCA-Verordnung ist sinnvoll. Die Regelungen bezüglich der geplanten qualifizierten Kryptoverwahrung sollten jedoch eine bessere Abgrenzung zur MiCA-Verordnung gewährleisten. Das Verhältnis der Erlaubnistatbestände untereinander (qualifizierte Kryptoverwahrung nach KWG, Depotgeschäft und Kryptoverwahrung nach MiCA) sollte klarstellend aufgenommen werden.

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