30. Dezember 2016

Stellungnahme der Deutschen Kreditwirtschaft zum Referentenentwurf vom 15. Dezember 2016 für ein Umsetzungsgesetz zur 4. Geldwäsche-Richtlinie (EU) 2015/849

Die Deutsche Kreditwirtschaft hat im Rahmen der Verbändekonsultation zum Referentenentwurf vom 15. Dezember 2016 für ein Umsetzungsgesetz zur 4. Geldwäsche-Richtlinie (EU) 2015/849 Stellung genommen. Dabei bezieht sich die Stellungnahme insbesondere auf die geplante Neufassung des Geldwäschegesetzes (GwG).

Die Deutsche Kreditwirtschaft weist in ihrer Stellungnahme insbesondere hin auf:

  • die Unverhältnismäßigkeit der geplanten Verschärfung der Bußgeldtatbestände, sowie deren teilweise nicht hinreichende Bestimmtheit,
  • die Notwendigkeit zur genaueren Bestimmung, wer mit dem „wirtschaftlich Berechtigten“ im neuen GwG jeweils gemeint ist,
  • die Notwendigkeit der Verlässlichkeit des neuen Transparenzregisters für die Kreditinstitute,
  • die Notwendigkeit der genaueren Bestimmung, wer mit „Mitglied der Führungsebene“ im neuen GwG jeweils gemeint ist,
  • die Bewährung der bisherigen risikobasierten Behandlung inländisch Politisch exponierter Personen
  • die Notwendigkeit der rechtlichen Möglichkeit für Kreditinstitute Identifikationsdaten für einen Zeitraum von mindestens 10 Jahren aufzubewahren.

Ferner weist die Deutsche Kreditwirtschaft erneut auf die Problematiken des Steuerumgehungsbekämpfungsgesetzes hin.

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