30. Dezember 2016
Stellungnahme der Deutschen Kreditwirtschaft zum Referentenentwurf vom 15. Dezember 2016 für ein Umsetzungsgesetz zur 4. Geldwäsche-Richtlinie (EU) 2015/849
Die Deutsche Kreditwirtschaft hat im Rahmen der Verbändekonsultation zum Referentenentwurf vom 15. Dezember 2016 für ein Umsetzungsgesetz zur 4. Geldwäsche-Richtlinie (EU) 2015/849 Stellung genommen. Dabei bezieht sich die Stellungnahme insbesondere auf die geplante Neufassung des Geldwäschegesetzes (GwG).
Die Deutsche Kreditwirtschaft weist in ihrer Stellungnahme insbesondere hin auf:
- die Unverhältnismäßigkeit der geplanten Verschärfung der Bußgeldtatbestände, sowie deren teilweise nicht hinreichende Bestimmtheit,
- die Notwendigkeit zur genaueren Bestimmung, wer mit dem „wirtschaftlich Berechtigten“ im neuen GwG jeweils gemeint ist,
- die Notwendigkeit der Verlässlichkeit des neuen Transparenzregisters für die Kreditinstitute,
- die Notwendigkeit der genaueren Bestimmung, wer mit „Mitglied der Führungsebene“ im neuen GwG jeweils gemeint ist,
- die Bewährung der bisherigen risikobasierten Behandlung inländisch Politisch exponierter Personen
- die Notwendigkeit der rechtlichen Möglichkeit für Kreditinstitute Identifikationsdaten für einen Zeitraum von mindestens 10 Jahren aufzubewahren.
Ferner weist die Deutsche Kreditwirtschaft erneut auf die Problematiken des Steuerumgehungsbekämpfungsgesetzes hin.