1. März 2022

Stellungnahme der Deutschen Kreditwirtschaft zur Überprüfung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie – öffentliche Konsultation und Call-for-Evidence

Die Verbände der Deutschen Kreditwirtschaft (DK) haben zur öffentlichen Konsultation und zum Call-for-Evidence der EU-Kommission Stellung genommen. Die DK hält die Vorgaben der Wohnimmobilienkreditrichtlinie im Grundsatz auch heute noch für geeignet, um ein hohes Verbraucherschutzniveau im Wohnimmobiliarkreditbereich zu gewährleisten. Soweit Marktveränderungen – insbesondere im Zusammenhang mit der Digitalisierung – oder praktische Erfahrungen Anpassungen der Richtlinie erforderlich machen, sollten diese sorgfältig und gezielt vorgenommen werden. Dieser Prozess sollte sich in erster Linie an pragmatischen Verbraucherschutzüberlegungen orientieren.  

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